Sanierungsgutachten

 

Die Kapitalgeber, insbesondere Banken, fordern in Krisensituation häufig ein unabhängiges Sanierungsgutachten gemäß IDW Standard S 6. Dieses muss transparent, objektiv und überzeugend darstellen, ob und wie eine nachhaltige Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann und die Liquidität gesichert wird.

 

Als Wirtschaftsprüfer und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Wirtschaftlichkeitsanalysen (IHK) berücksichtigen wir die hohen Anforderungen, die das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in ihrem IDW Standard 6 (IDW S 6) "Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten (IDW S 6)" niedergelegt. Selbstverständlich erarbeiten wir für jeden Sanierungsfall eine individuelle fachgerechte Lösung.

 

Wir analysieren den operativen, finanziellen und strategischen Zustand von Unternehmen in der Krise (Sanierungsfähigkeit), erarbeitet gemeinsam mit Ihnen die unternehmensindividuellen Maßnahmen für eine Sanierung (Sanierungsplan) und helfen Ihnen diese gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen im Unternehmen umzusetzen (Implementierung).

 

Die Durchführung einer Unternehmenssanierung ist ein elementarer Bestandteil im Krisenmanagement. Unser Team besteht aus erfahrenen Wirtschaftsprüfern, Investmentanalysten und Steuerberatern. Bei Bedarf wird juristische Unterstützung hinzugezogen. Wir unterstützen das Management und die Kapitalgeber als Berater oder Gutachter bei der schnellen und zuverlässigen Beschaffung und der Auswertung von Informationen über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens (Bestandsaufnahme).

 

Darüber hinaus stehen wir den Gerichten zur Verfügung, wenn diese eine objektive und unabhängige wirtschaftliche Begutachtung auf höchstem Niveau benötigen.

 

Im Rahmen unseres Sanierungsgutachtens führen wir u. a. folgende Tätigkeiten aus:

 

• Bestandsaufnahme und Analyse

• Beurteilung der Krisenursachen, Sanierungsfähigkeit und Beseitigung von Insolvenz auslösenden Tatbeständen

• Erarbeitung nachhaltiger unternehmensindividuell zugeschnittener Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

• Erstellung des individuellen Sanierungskonzeptes gemäß IDW S6 und Berücksichtigung der einschlägigen Anforderungen gemäß BGH-Rechtsprechung

• Fertigung des Sanierungsgutachtens einschl. Quantifizierung der Ergebnisse und zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit

 

Des Weiteren bieten wir auch folgende Leistungen an:

 

• Erstellung und Plausibilisierung von integrierten Unternehmensplanungen als Bestandteil von Sanierungsgutachten

• Beurteilung und Bewertung von bestehenden Sanierungsgutachten (ggf. Erstellung von Zweitgutachten)

• Unterstützung bei der Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Sanierungsmaßnahmen in ihrem Unternehmen

 

Wir verweisen diesbezüglich auch auf unsere Darstellung unter der Rubrik "Consulting" auf der Seite "Sanierung und Restrukturierung".

 

Für ein qualifiziertes Sanierungsgutachten nach IDW S6 werden sowohl betriebswirtschaftliche als auch juristische Fachkenntnisse benötigt. Unser interdisziplinäres Team, bestehend aus Spezialisten von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, wird im Bedarfsfall von Fachanwälten und von Investmentbankern (Analysten) unterstützt. Wir verfügen über das notwendige Fachwissen und umfassende Erfahrung.

 

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