Bewertungsverfahren

 

Wir wenden sowohl bei Wirtschaftsanalysen als auch bei der Unternehmensbewertung anerkannte betriebswirtschaftliche Analyse- und Bewertungsverfahren an.

 

Das in Deutschland gängigste Verfahren ist die Ertragswertmethode, dieses Verfahren ermittelt den Unternehmenswert als Zukunftserfolgswert auf Basis von Kapitalmarktdaten. Das Discounted Cash Flow-Verfahren wird in den angelsächsichen Ländern bevorzugt.

 

Die Bewertung anhand von Branchenmultiplikatoren (z.B. Umsatz- oder Gewinnmultiplikatoren) eignet sich zur überschlägigen Schätzung eines Unternehmenswertes. Bei ertragsschwachen Unternehmen wird hingegen das modifizierte Ertragswertverfahren bzw. der Sach- und Substanzwert oder Liquidationswert ermittelt.

 

Für steuerliche Zwecke werden die üblichen betriebswirtschaftlichen Bewertungsverfahren angewendet, um einen niedrigeren beizulegenden Wert zu ermitteln und um das für steuerliche Zwecke im Rahmen des "Vereinfachten Ertragswertverfahren" pauschal angewendete branchen-, größen- und rechtsformunabhängige Verfahren widerlegen zu können.

 

Eine Unternehmensbewertung ist grundsätzlich eine komplexe und fachlich anspruchsvolle Aufgabe. Darüber hinaus müssen sachgerechte Anpassungen vorgenommen werden, um die Besonderheiten bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) angemessen zu berücksichtigen. Die Anpassung der Bewertungsgrundsätze von börsennotierten Unternehmen auf KMU setzt grundsätzlich eine klare Zweckbestimmung der Bewertung, ein umfassendes Verständnis für die Daten des Unternehmens und einen fundierten Überblick über das Branchenumfeld voraus.

 

Als Wirtschaftsprüfer und "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Wirtschaftlichkeitsanalysen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)" sowie als langjährig tätiger gerichtlicher Sachverständiger für Unternehmensbewertung besitzen wir eine besondere Sachkunde bei der Bewertung von KMU.

 

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