Einkommensermittlung

 

Bei familienrechtliche Auseinandersetzungen stellt die wirtschaftlich sachgerechte Ermittlung des Einkommens häufig einen wesentlichen Streitpunkt dar. In diesem Fall stehen wir Privatpersonen, Unternehmen und Rechtsanwälten als Privatgutachter zur Verfügung und werden für Gerichte als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige tätig.

 

In unserem* Einkommensermittlungsgutachten* berechnen wir objektiv das unterhaltsrechtlich anrechenbare Nettoeinkommen von Selbstständigen oder Gewerbetreibenden, um dem Gericht und den Parteien Hilfestellung für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten zu ermitteln.

 

Bei der Bewertung des für die Einkommensfeststellung unterhaltsrelevanten Nettoeinkommens werden folgende Einkünfte zu Grunde gelegt:

 

• Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

• Einkommen aus selbständiger Arbeit

• Einkünfte aus Gewerbebetrieb

• Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft

• Einkünfte aus Kapitalvermögen

• Einkommen aus Vermietung und Verpachtung

• Sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG

 

Zu berücksichtigen sind dabei die persönlichen Steuern, Vorsorgeaufwendungen und die individuellen Verhältnisse des einzelnen Sachverhaltes.

 

Zur Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit werden zunächst die Einkünfte der letzten drei Jahre vor dem Bewertungsstichtag zugrunde gelegt. Als Belege sind Einnahme-Überschussrechnungen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie die Anlagenspiegel heranzuziehen. Besonders zu prüfen und ggf. zu eliminieren bzw. zu korrigieren sind die steuerlichen Abschreibungen. Denn steuerrechtliche Gestaltungs-möglichkeiten sind für die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens in der Regel nicht zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Abschreibungen auf Immobilien und Ansparabschreibungen, die grundsätzlich zu neutralisieren sind.

 

Wir ermitteln Ihnen objektiv und fundiert das wirtschaftlich sachgerechte Einkommen bzw. das unterhaltsrechtlich relevante Nettoeinkommen.

 

Für weiterführende Fragen und ein individuelles Angebot für Ihre speziellen Anforderungen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns doch einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

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