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Pflichtprüfungen
von Jahresabschlüssen gemäß Handelsgesetzbuch, Kreditwesengesetz,
Versicherungsaufsichtsgesetz, Krankenhausfinanzierungsgesetz und
Börsenaufsichtsgesetz
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Freiwillige
Jahresabschlussprüfungen nach Art und Umfang von Pflichtprüfungen
bzw. einzelfallbezogenen Erfordernissen
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Prüfungen
des internen Kontrollsystems in Unternehmen sowie
Organisationsprüfungen sowohl im Rahmen von
Jahresabschlussprüfungen als auch gesondert
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Prüfung von
kommunalen Einrichtungen und Unternehmen, an denen
Gebietskörperschaften beteiligt sind, nach dem
Haushaltsgrundsätzegesetz sowie den entsprechenden
Landeshaushaltsordnungen
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Prüfung von
Financial Statements nach internationalen Standards (IAS oder
US-GAAP)
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Durchführung
von Sonderprüfungen
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften
- aufgrund vertraglicher Vereinbarungen, z.B. anlässlich einer
Gründung, Umwandlung, Kapitalerhöhung oder Liquidation von
Unternehmen
- zur ordnungsgemäßen Mittelverwendungskontrolle vereinnahmter
öffentlicher oder privater Zuschüsse
- aufgrund der Übernahme von Prüfungsbereichen der internen
Revision |